"Serviceverpackung" im Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz und die Verantwortung von Letztvertreibern von Serviceverpackungen

Mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 01.01.2019 und seiner Novelle im Jahr 2021 gibt es seit dem 01.07.2022 bestimmte Verpflichtungen, die von Letztvertreibern von Serviceverpackungen berücksichtigt werden müssen.

Was sind Serviceverpackungen?
Serviceverpackungen, wie sie gemäß §3 des Verpackungsgesetzes definiert sind, umfassen Verpackungen, die im Handel, in der Gastronomie und in anderen Dienstleistungsbereichen verwendet werden, um die Übergabe von Waren an Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Beispiele sind Coffee-to-go-Becher, Brötchentüten oder Takeaway-Boxen.

Wen betrifft das?
Die Regelungen des Verpackungsgesetzes gelten nur für Geschäftskunden, die Serviceverpackungen gewerblich nutzen. Privatkunden sind hiervon nicht betroffen und können unsere Produkte wie gewohnt für den privaten Gebrauch bestellen.

Wichtige Unterscheidung: Entsorgung von Paketresten vs. Serviceverpackungsgebühr

  • Entsorgung von Paketresten:
    Alle Kartons, Klebebänder und andere Verpackungsmaterialien, die bei der Lieferung Ihrer Bestellung anfallen, werden von uns über unsere Kooperation mit DerGrünePunkt im Rahmen des Dualen Systems gedeckt. Diese Entsorgungskosten übernehmen wir vollständig – sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden.

  • Serviceverpackungsgebühr:
    Geschäftskunden, die Serviceverpackungen gewerblich verwenden, sind jedoch gesetzlich verpflichtet, die Kosten für die Lizenzierung dieser Verpackungen zu entrichten. Diese Gebühr ist zusätzlich zu betrachten und betrifft nur gewerblich genutzte Verpackungen, die für den direkten Kontakt mit Endverbrauchern vorgesehen sind.

Keine Sorge für Privatkunden
Wenn Sie als Privatperson bei uns einkaufen, betrifft Sie das Verpackungsgesetz nicht. Sie können unser hochwertiges Pappgeschirr und unsere Verpackungslösungen bedenkenlos für private Feiern, Events oder den täglichen Gebrauch bestellen.

Hinweis für Geschäftskunden
Bei Ecocleo bieten wir nicht lizenzierte Serviceverpackungen an. Das bedeutet, dass Unternehmen, die diese Verpackungen bestellen und an ihre Endkunden weitergeben, gemäß dem Verpackungsgesetz selbst für die Lizenzierung verantwortlich sind. Die Lizenzierung stellt sicher, dass die Verpackungen umweltgerecht entsorgt werden. 

Nachhaltigkeit bei Ecocleo
Unser Ziel ist es, sowohl Geschäftskunden als auch Privatkunden nachhaltige Lösungen anzubieten. Durch unsere Zusammenarbeit mit DerGrünePunkt stellen wir sicher, dass die Entsorgung von Paketresten verantwortungsvoll erfolgt, während Geschäftskunden zusätzlich ihre gesetzlichen Verpflichtungen für Serviceverpackungen erfüllen.

Haben Sie Fragen?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, sei es zu den Themen Serviceverpackungen, gesetzlichen Anforderungen oder unseren Produkten.